Die Gespräche werden vertraulich behandelt. Informationen werden nur mit Einverständnis weitergegeben.
Die Beratung richtet sich an Ratsuchende, die freiwillig kommen.
- Einverständnis der Eltern:
Bei minderjährigen Schüler*Innen muss das Einverständnis der Eltern zur Beratung vorliegen. (Dies gilt nicht für unser Erstgespräch!)